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Berlin 04.04.2006:
Sehr geehrter Herr Braun,
für Ihr Schreiben vom 17. Februar 2006 danke ich Ihnen. Herr Bundesminister Steinbrück hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.
Ich teile Ihre Auffassung, dass unnötige Bürokratie gerade für kleine und mittlere Unternehmen eine erhebliche Belastung darstellt.
Die Bundesregierung hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen von überflüssigen bürokratischen Belastungen zu befreien. Die Koalitionsvereinbarung sieht hierzu folgende Maßnahmen vor:
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Verabschiedung eines Mittelstands-Entlastungsgesetzes (sog. „Small Companies Act“)
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Einführung des „Standardkosten-Modells" zur Bürokratiekostenmessung
Das in Holland entwickelte Verfahren ist eine Methode, mit deren Hilfe Bürokratiekosten, die sich aus staatlichen Informationspflichten für Bürger/innen und Unternehmen ergeben, gemessen werden können. Das Verfahren wird mittlerweile auch in anderen europäischen Ländern (Großbritannien, Dänemark, Schweden) und auf EU-Ebene angewandt.
- Einsetzen eines „Normenkontrollrates" als unabhängiges Kontroll- und Beratungsgremium zur Überprüfung bestehender und künftiger Rechtsvorschriften auf überflüssige bürokratische Belastungen.
Bundeskanzlerin Merkel misst dem Bürokratieabbau große Bedeutung bei. An der Umsetzung der vorgenannten Maßnahmen wird deshalb gegenwärtig im Bundeskanzleramt mit Nachdruck gearbeitet. So soll das Mittelstands-Entlastungsgesetz, welches als Sofortmaßnahme den Abbau einer Vielzahl bürokratischer Hemmnisse, wie z.B. die Verringerung von Statistik-, Nachweis-, Dokumentations- und Buchführungspflichten (Buchführungsgrenze wird von 350.000 € auf 500,000 € Umsatz erhöht) vorsieht, bereits in Kürze verabschiedet werden.
Ich bin davon überzeugt, dass im Ergebnis dieser Initiative die bürokratischen Belastungen
auch für Sie und Ihr Unternehmen spürbar reduziert werden.
An dieser Stelle möchte ich aber auch darauf hinweisen, dass die Wirtschaft nicht von jeglichen bürokratischen Belastungen freigestellt werden kann. Insbesondere für eine effektive Steuererhebung braucht die Verwaltung zeitnahen und verlässlichen Zugang zu steuererheblichen Informationen. Auch ein unbürokratisches Besteuerungsverfahren kommt nicht gänzlich ohne Mitwirkung der Steuerpflichtigen aus.
Ich wünsche Ihnen und Ihrem Unternehmen für die Zukunft viel Erfolg und bitte um Verständnis, dass ich der von Ihnen erbetenen Kostenerstattung leider nicht entsprechen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Buchwald
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