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Leserbrief zum Thema Wertgrenzen für die Vergabe öffentlicher Aufträge

Nachdem 2004 in Bayern durch Kabinettsbeschluss die Wertgrenzen für die Vergabe öffentlicher Aufträge enorm angehoben wurden, hat man diese Regelung den Kommunen für die Vergabe ihrer Aufträge, zur Erleichterung an die Hand gegeben.
Ähnliche Regeln wie in Bayern auch für Baden-Württemberg einzuführen ist seit langem ein Anliegen des Baden-Württembergischen Handwerkstages, in Zusammenarbeit mit dem Baden-Württembergischen Landkreistag und auch Städtetag, sie sind deshalb bei der Landesregierung vorstellig geworden.

Auch die Liberale Initiative Mittelstand Nordschwarzwald bemüht sich schon seit langem mit diesem Thema voran zu kommen und hat deswegen im September 06 mit Wirtschaftsminister Pfister konferiert und dabei erreicht, dass den Kommunen in Baden-Württemberg frei gestellt wird, aufgrund eigener Beschlüsse ähnliche Wertgrenzen wie in Bayern einzuführen. Auf Antrag der FDP Fraktion ist dies anschließend so im Kreistag von Calw beschlossen worden. Ein Großteil der Gemeinden im Kreis hat dies inzwischen ebenfalls übernommen. Das so genannte Calwer Modell diente anschließend als Grundlage für weitere Gespräche der Landesregierung. Dass die ganzen Bemühungen letztlich, wie in Ihren Artikeln dargestellt, an der CDU Fraktion gescheitert sind, ist kaum vorstellbar. Schließlich reklamiert die CDU für sich, eine mittelstands- und handwerkerfreundliche Politik zu betreiben und streicht dies bei jeder Gelegenheit heraus. Übrigens geht es bei der Anhebung der Wertgrenzen nicht allein darum, lokale Anbieter zu bevorzugen, sondern auch seriöse und leistungsfähige Anbieter durch Beteiligung an beschränkten Wettbewerben zu belohnen und schwarzen Schafen, die es leider auch im Handwerk in zunehmender Zahl gibt, zwischenzeitlich die rote Karte zu zeigen.

Karl Braun, Haiterbach

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