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Schreiben an Westerwelle zum Thema Mindestlohn

Sehr geehrter Herr Dr. Westerwelle,

in den Jahren 2002 und 2005 war ich als Bundestagskandidat im hiesigen Wahlkreis für die FDP
unterwegs. Am Rande des Theodor-Heuss-Laufes in Brackenheim, hatte ich auch kurz
Gelegenheit mit Ihnen persönlich zu sprechen.

Heute möchte ich Ihnen zum Thema Mindestlöhne folgende Denkanstöße geben:

Nach der Wende 1989 habe ich meinen Stammbetrieb hier im Schwarzwald um je einen Betrieb in Brandenburg (Potsdam) und Sömmerda (Thüringen) erweitert. Es waren in Spitzenzeiten bis zu 40 Mitarbeiter beschäftigt. Inzwischen sind beide Betriebe bis auf je eine Person geschrumpft, die dort noch als Stützpunkthalter tätig sind. Dafür gibt es im wesentlichen zwei Gründe:

1. Wir haben zunehmend Wettbewerbsdruck bekommen von Firmen, die ihre Leute mit Dumpinglöhnen bezahlen und auch sonst ihren Verpflichtungen nicht nachkommen. Als Firma, die ihre Mitarbeiter ordentlich bezahlt und auch sonst alle Verpflichtungen einhält, z. B. pünktliches Abführen von Steuern und Sozialabgaben, wurden wir vom Markt gedrängt. Das heißt im Klartext, reguläre Arbeitsplätze wurden durch subventionierte Arbeitsplätze verdrängt.

Ein kleines Beispiel: Einer unserer ehemaligen Mitarbeiter hat zu einem Kollegen gewechselt und nach 8 Wochen Arbeit ohne Bezahlung nach seinem Lohn gefragt und dazu von seinem neuen Chef die Antwort erhalten: „Was, Sie wollen jetzt schon Geld haben?“

2. Der zweite Grund ist, dass die öffentlichen Auftraggeber sich nicht an die Vergaberegeln der VOB halten und fast immer dem billigsten Anbieter den Auftrag geben, auch wenn dieser weder Qualifikation, noch Leistungsfähigkeit nachweisen kann. Gerade bei den Regierungsbauten in Berlin sind oft große Aufträge von der Bundesbaugesellschaft an Briefkastenfirmen vergeben worden, die ihre Leistungen komplett mit Subunternehmern abwickeln, die wiederum oft Illegale beschäftigen und ganz sicher mit Dumpinglohnpreisen arbeiten.

Hierzu als Beispiel: Mit dem Bau der Abgeordnetenhäuser wurde auch eine Sporthalle gebaut. Sie werden diese sicher kennen (Marie Elisabeth Lüders Haus.) Dazu hatte ich in bezug auf den Sporthalleninnenausbau die planenden Architekten beraten. Diese hatten in der Ausschreibung das System Karl Braun zugrunde gelegt. Bei der Angebotsabgabe wurde meine Firma durch einen Hoteleinrichter um ca. 40% unterboten. Hinweise an die Bundesbaudirektion, dass diese Firma keine Ahnung in bezug auf die ausgeschriebenen Arbeiten hätte und auch die von ihr abgegebenen Preise völlig unzureichend seien, wurden dort ignoriert. Der Hoteleinrichter wurde beauftragt und hat die Arbeiten von einem Subunternehmer ausführen lassen. Später wurde mein Sohn von der Bauleitung gebeten, die Arbeiten zu besichtigen, weil Paneele von der Wand fallen und die Halle zeitweise für den Betrieb gesperrt werden musste. Auf Nachfrage haben wir dann erfahren, dass der Hoteleinrichter inzwischen in Insolvenz gegangen ist und für Gewährleistungsarbeiten nicht mehr zur Verfügung steht und dasselbe anschließend auch mit der Subunternehmerfirma passiert ist. Mein Sohn und seine Mitarbeiter haben dann notdürftig Reparaturarbeiten durchgeführt und anschließend ein Angebot für eine Generalsanierung abgegeben.

Mein Fazit ist: Firmen die nicht in der Lage sind Mindestlöhne zu bezahlen, sollten vom Markt genommen werden und öffentliche Auftraggeber sollten sich an das Regelwerk der VOB halten.

Falls das Thema vertieft werden soll, bespreche ich dies gern mit einem Ihrer fachkundigen Mitarbeiter.

Mit freundlichen Grüßen

Karl Braun

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