Barrierefreies Webdesign
Beim normalen Webdesign entstehen oft
"Barrieren" für Menschen mir körperlichen Einschränkungen.
Oft erhält der behinderte Internetuser durch unterschiedliche Techniken oder der
gewählten Farbauswahl
gar keinen, oder einen sehr eingeschränkten Zugang zu einer Website.
Das "barrierefreie Webdesign" wird von der BITV (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung) geregelt.
Öffentliche Websites von Bund und Ländern müssen schon seit ein paar Jahren barrierefrei sein.
Im Prinzip kann man sagen dass
behindertengerechte Seiten auch suchmaschinenfreundlicher sind da
beispielsweise die Bilder sauber beschrieben sind und die Seiten bzw. die
Navigation klar strukturiert sind.
Wer also nicht unbedingt Wert auf Design setzt hat den Vorteil in Suchmaschinen
besser gefunden zu werden,
und gibt auch den behinderten Menschen Zugang zum eigenen Angebot.
Dazu lässt sich einiges an Geld sparen, da das erstellen und auch die Pflege von
solchen barrierefreien Seiten
in der Regel günstiger sind.
Wir entwickeln „Barrierefreie Websites“ sowie offline Lösungen.
Sollten Sie Interesse an einer barrierefreien
Website sein, nehmen Sie einfach
Kontakt mit uns auf.
Auch unsere
Shopsystemen können Sie mit minimalem Aufwand und ganz
ohne
Programmier-Kenntnisse
Ihren Shop
barrierefrei gestalten.
Klicken Sie sich durch unsere Referenzen:
Auch bei der Stadt Haiterbach ist ein Shop und zahlreiche Web-Module integriert.
Ein Daueraufgabe
Zugegeben, es ist eine fast unzulässige Vereinfachung, aber an
diesem plakativen Beispiel kann man erkennen, um was es beim
barrierefreien Webdesign geht:
Neben vielen anderen Körperbehinderungen sind Taubstumme (oder
„nur“ taube Menschen) von allen Informationen ausgeschlossen,
die im WWW als Audiodatei eingestellt sind. Dazu gehören unter
anderem Videos, die mit Sprachinformationen ausgestattet sind.
Um auch diesen Menschen alle Informationen zu erschließen,
können - ähnlich wie bei Fernsehsendungen – mittels Untertiteln
und Videotext die ihnen nicht zugänglichen Sprachinformationen
in Textform zur Verfügung gestellt werden.
Mit der zunehmenden Verbreitung von Internetzugängen und dem
damit einhergehenden technischen Fortschritt wurde dieses neue
Medium mit seinen Multimedialen Angeboten und Inhalten als
Instrument für Integration immer bedeutsamer. Allerdings zeigte
sich schnell, dass die mannigfachen Behinderungen bei der
Konzeption und Programmierung vieler Internetangebote nicht
berücksichtigt waren. Beginnend bei Schriftgrößen für
Sehbehinderungen bis hin zu farbigen Schaltflächen, die für
Menschen mit Farbfehlsichtigkeit nicht erreichbar sind, war das
erklärte Ziel, das WWW eben für alle nutzbar zu machen.
Die Meinungsbildung und Stimmung, die in den Anfangsjahren das
Tun und Lassen der „Internetmacher“ bestimmten macht eine
Beschreibung auf besonders anschauliche Weise deutlich, die
heute noch genau so im Internetauftritt http://www.einfach-fuer-alle.de/artikel/bitv-reloaded/
zu lesen ist. Zitat:
Versetzen wir uns einen Moment zurück in die 90er Jahre. Wenn
damals die Sprache auf das Thema ›Barrierefreies Internet‹ kam,
war die übliche Antwort: Wie, Blinde? Was machen die denn im
Internet? Das hat sich zum Glück mittlerweile geändert, und das
ist sicher in weiten Teilen der Existenz der BITV zu verdanken.
Sie hat das Thema in den Fokus der Fachleute gerückt, in deren
Verantwortung es liegt, den Zugang und die Nutzung für alle
potenziellen Nutzer sicherzustellen. Zitat Ende.
Die Erkenntnis, dass viele Chancen für Teilhabe von behinderten
Menschen am WWW in der Realisierung der einzelnen Angebote
genutzt werden können, wurde von vielen Engagierten
vorangetrieben. Seit dem Jahr 2000 muss sicherlich u. a. die
Aktion Mensch-Initiative genannt werden, der es zu verdanken
ist, dass zwischenzeitlich vieles bewegt wurde.
BITV ist die Abkürzung für Barrierefreie
InformationsTechnik-Verordnung. Diese Verordnung wurde im Jahre
2002 erlassen und gilt für alle Behörden und Institutionen des
Bundes. Der Anforderungskatalog, der einen wesentlichen Anteil
dieser Verordnung ausmacht umfasst 14 Anforderungen mit jeweils
etlichen in diesen Anforderungskapiteln Forderungen. Die
technische Entwicklung hat auch diese Verordnung eingeholt und
in manchen Punkten auch überholt. Inzwischen wurden bundesweit
auf Landesebene nach dem Vorbild dieser Verordnung gleiche oder
zumindest ähnliche Vorschriften erlassen.
Da gewerbliche wie private Anbieter längst erkannt haben, dass
es nur Vorteile gibt, wenn ihre Angebote von allen zugänglich
und bedienbar sind, beteiligen sich immer mehr an der
Herstellung der Barrierefreiheit.
Für manche Menschen mit Behinderungen ist das Internet
inzwischen ein Tor zur Welt geworden, dass sie gerne und äußerst
erfolgreich nutzen. Es vereinfacht ihr Leben und rückt die
eigenen Erschwernisse für die Betroffenen in den Hintergrund.
Oft genug ist eine deutliche Steigerung der Lebensqualität das
Produkt der nun möglichen Internetnutzung. Zu wünschen bleibt,